Darüber hinaus will die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für die Einführung einer Wertstofftonne schaffen.
Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Diesem Zweck dient der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Ziel der Novelle sei insgesamt eine ”ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft“, schreibt die Bundesregierung weiter.
Neben der Umsetzung von EU-Bestimmungen gehe es auch um eine stärkere Ausrichtung der Kreislaufwirtschaft auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz. Die Vermeidung und hochwertige Verwertung von Abfall soll gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt. Sie sieht anstelle der bisherigen drei Stufen (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) eine weitere Ausdifferenzierung der Verwertungsstufe vor (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung).
Bundesregierung: „Gesetzentwurf schafft Grundlage für Kaskadennutzung“
Die Hierarchie stärke den Stellenwert des Recyclings als weitere stoffliche Verwertungsoption, so die Bundesregierung und beschreibt die Funktionsweise: ”Sie ist eine allgemeine Handlungsanleitung, nach welcher derjenigen Abfallbewirtschaftungsmaßnahme der Vorrang eingeräumt werden muss, welche den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips sowie unter Beachtung der technischen Möglichkeit, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und der sozialen Folgen am besten gewährleistet.“
Grundsätzlich werde mit dem Gesetzentwurf die Grundlage für eine ”Kaskadennutzung“ geschaffen. Das bedeute, ”dass Rohstoffe so lange, so häufig und so effizient wie möglich zu nutzen und erst am Ende ihrer Nutzungsdauer energetisch zu verwerten sind“. Der Gesetzentwurf sei damit ”unmittelbar am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert“. Von 387 Millionen Tonnen Abfällen würden inzwischen 75 Prozent verwertet, schreibt die Regierung unter Berufung auf Zahlenangaben aus dem Jahre 2007. Bei Verpackungen (fast 80 Prozent) und Abfällen aus der Bauwirtschaft (89,2 Prozent) hätten noch bessere Verwertungsergebnisse erzielt werden können. der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen vorgeschlagen.