Seit Bestehen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes habe es die gewerbliche Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten gegeben. Es gebe keinen Grund diese zukünftig verbieten oder weiter einschränken zu wollen, so erklärt sich der bvse. Denn auch nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung könne eine gewerbliche Sammlung jederzeit verboten werden, wenn dadurch die bestehende öffentlich-rechtliche Sammelstruktur gefährdet wird. Außerdem könne, selbst wenn eine Erlaubnis ausgesprochen würde, diese mit Auflagen versehen werden. Beispielsweise mit der Verpflichtung, dass eine solche Sammlung mindestens für ein Jahr lang durchgeführt werden müsse, oder der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung.
„Ein Rückfall in die Zeiten des Häuserkampfes ist ausgeschlossen. Wer etwas anderes behauptet, betreibt eine gezielte Desinformationskampagne“, äußert sich bvse-Präsident Landers. Es gehe in dieser Diskussion vielen Beteiligten nicht mehr darum, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen privaten und kommunalen Unternehmen zu organisieren. Vielmehr solle offensichtlich eine Rekommunalisierungswelle losgetreten werden, befürchtet Landers. „Die Kommunen reklamieren Wertstoffmärkte für sich, zu deren Aufbau und Pflege sie nichts beigetragen haben.“ Nicht eine einzige Innovation in der Abfallwirtschaft sei durch kommunale Unternehmen marktfähig gemacht worden, sondern diese seien ausschließlich durch die privaten Entsorger entwickelt worden.“
„Die mittelständischen Unternehmen der Sekundärrohstoff-, Recycling- und Entsorgungsbranche appellieren an alle Beteiligten und an die politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern sich für eine stabile Basis für eine wichtige Zukunftsbranche einzusetzen. Der bvse hat den Gesprächsfaden nie abreißen lassen und wird hierzu seinen Beitrag leisten“, erklärte Landers abschließend.