Im Gegenteil bekennt sich das Land Berlin laut BSR politisch klar dazu, im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für eine umfassende kommunale Verantwortlichkeit in diesem Bereich einzutreten. Das AWK habe keinen Gesetzes- oder Verordnungscharakter und treffe somit keine Aussagen über die künftige Zulässigkeit von gewerblichen Sammlungen.
Grundsätzlich seien laut BSR bei der Frage der abfallwirtschaftlichen Entwicklung zwei Ebenen zu unterscheiden: die Bundes- und die Landesebene. Das Land Berlin habe in seinem AWK festgelegt, dass es sich auf der Bundesebene im Rahmen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gegen eine Schwächung der kommunalen Entsorgungsverantwortung für Haushaltsabfälle und für den Ausbau eines flächendeckenden Wertstofferfassungssystems in kommunale Verantwortung aussprechen wird. Dies gelte – so die BSR – insbesondere auch in Bezug auf eine einheitliche Wertstofftonne.
Das Land Berlin habe mit seinem neuen AWK auf Landesebene lediglich dem politischen Wunsch Ausdruck gegeben, für die Zeit bis zu einer bundesrechtlichen Regelung zur Verantwortlichkeit für eine einheitliche Wertstofftonne nicht zwei parallele Systeme haben zu wollen.
Nach derzeit gültiger Rechtslage sind für die Verpackungen die dualen Systeme – und in Berlin operativ als Auftragnehmer die Firma Alba – verantwortlich. Für alle anderen Abfälle und Wertstoffe aus privaten Haushalten ist die BSR verantwortlich. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage sind die Verantwortlichen nunmehr aufgefordert, nach einer Lösung für eine einheitliche Wertstoff-Tonne zu suchen. Die Gespräche dazu laufen derzeit.