Der Bau- und Vergabeausschuss hatte in seiner Sitzung am 28. April einstimmig die Vergabe der Verwertung von Bio- und Grünabfällen an ein mindestbietendes Kölner Unternehmen beschlossen. Dass die unterlegenen Bieter nun eine Rüge eingelegt hätten, sei in der Entsorgungsbranche keine Seltenheit mehr, kommentiert die Stadt Bonn.
Am gestrigen Dienstag informierte Umweltdezernent Rüdiger Wagner die Bonner Kommunalpolitiker über die Rügen und die Rechtsposition der Stadt Bonn. Ohne die im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durch die Stadt Bonn zu berücksichtigende Vertraulichkeit zum Schutz der Bieter zu berühren, könne die Stadt bereits jetzt sagen, dass keine vergaberechtlichen Gründe zum Ausschluss des letztendlich zum Zuge gekommenen Unternehmens aus dem Ausschreibungswettbewerb vorgelegen haben.
Ausdrücklich wies Umweltdernent den von einem der unterlegenen Unternehmen vorgebrachten Vorwurf der „Veruntreuung von Gebühren“ zurück. Damit beziehe sich die Firma auf die kürzliche Beendigung des Rechtsstreits der Stadt Bonn und Remondis. Das bislang bestehende Vertragsverhältnis hatte zu einem Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof geführt. Stadt und Remondis einigten sich nach langen Verhandlungen zu einer Aufhebung der vertraglichen Regelungen über die Entsorgung der Bio- und Grünabfälle, die europaweit zum 1. Juli 2011 neu ausgeschrieben wurde.
Wagner machte laut Mitteilung der Stadt Bonn deutlich, dass keine Alternative zu dem mit Remondis geschlossenen Änderungsvertrag bestanden habe, bei dem die Stadt sich zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet habe. Denn jede gerichtliche Auseinandersetzung gegen Remondis hätte erhebliche Mehrkosten für die Stadt und damit auch für den Gebührenzahler verursacht. Remondis hätte nicht nur Schadensersatz geltend gemacht, was angesichts bestehender Gerichtsurteile in vergleichbaren Fällen auch gerechtfertig gewesen wäre. Remondis hätte auch den zweiten Vertragsteil – die Verpflichtung zur Anlieferung festgelegter Müllmengen für die Bonner Müllverbrennungsanlage (MVA) – ebenfalls mit sofortiger Wirkung gekündigt. Dies hätte zu Einnahmeausfällen und damit auch zu Gebührenerhöhungen geführt.
„Angesichts der Vertragszusammenhänge, der rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung für Stadt und MVA, des Zeitdrucks, der intensiven rechtsanwaltlichen Beratung und der engen Abstimmung mit EU-Kommission, Landes- und Bundeswirtschaftsministerium ist es nicht hinnehmbar, dass nunmehr im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens von Untreue und Korruption gesprochen wird“, argumentierte Umweltdezernent Wagner. Diesem Vorwurf müsse die Verwaltung entschieden entgegentreten.
Hilft die Stadt den Rügen nicht ab, stehe den Bietern der Weg zur Vergabekammer und im Falle des Unterliegens zum Vergabesenat des Oberlandesgerichts offen. Dieses Verfahren hat aufschiebende Wirkung. Das vom Bau- und Vergabeausschuss beschlossene Unternehmen könnte also zum 1. Juli 2011 – wie vorgesehen – noch nicht die Entsorgung der jährlich anfallenden rund 16.000 Tonnen Bio- und etwa 15.000 Tonnen Grünabfälle vornehmen. Für diesen Fall hat die Stadt Bonn eigenen Aussagen zufolge allerdings mit dem bisherigen Vertragspartner Remondis vereinbart, die weitere Entsorgung sicherzustellen.