In der gemeinsamen Stellungnahme mit dem Titel „Die EU-Abfall-Ende-Verordnung für Eisen- und Stahlschrott konstruktiv mit Leben erfüllen“ werde noch einmal hervorgehoben, dass nur 10 bis 20 Prozent aller Eisen- und Stahlschrotte, die an Stahlwerke und Gießereien als Sekundärrohstoffe geliefert werden, gemäß der EU-Verordnung ohne weitere Maßnahmen „produktfähig“ seien. Als Konsequenz drohten nach Ansicht der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen und der Wirtschaftsvereinigung Stahl ungerechtfertigte zusätzliche abfall- und immissionsschutzrechtliche Restriktionen für Stahlrecyclingwirtschaft und Stahlindustrie.
Wörtlich heiße es sodann: „Hieraus resultiert, dass sich Lieferanten und Abnehmer von Schrott im Vorfeld über den Rechtsstatus der zu liefernden Sekundärrohstoffe zu verständigen haben.“ Beide Verbände beabsichtigten eigenen Worten zufolge, die Zeit bis zum Gültigwerden der EU-Verordnung dazu zu nutzen, die Lieferanten- wie die Abnehmerseite von aufbereitetem Eisen- und Stahlschrott über die neue Rechtslage aufzuklären.