Letzter gesetzlicher Termin für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung aus dem Berichtsjahr 2010 ist der 1. Mai 2011. Betriebe, die ihre VE später hinterlegen, riskierten empfindliche Geldbußen, denn die zuständigen Vollzugsbehörden können ein Überschreiten der Frist als Ordnungswidrigkeit ahnden, erklären die IHK Pfalz. Ab dem 2. Mai werde im VE-Register dann die Adressliste der Unternehmen veröffentlicht, die eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben.
Alle Unternehmen, die verpackte Waren für private Endverbraucher „erstmals in Verkehr bringen“, müssen die Verpackungsmengen bei einem Dualen System lizenzieren lassen. Dies fordert die Verpackungsverordnung. Zusätzlich ist eine Vollständigkeitserklärung zu hinterlegen, sofern materialspezifische Bagatellgrenzen überschritten werden. Diese Freigrenzen betragen für Glasverpackungen 80 Tonnen pro Jahr, für Pappe, Papier, Karton 50 Tonnen pro Jahr oder für Kunststoffe, Verbund, Weißblech, Aluminium und ähnliche Materialien 30 Tonnen pro Jahr.