Beispielhaft verweist der Verband auf das neu eingeführte Anzeigeverfahren für die Durchführung gewerblicher Sammlungen. Von dem künftigen Anzeigeverfahren würden auch die Haus-zu-Haus-Sammlungen von Metallschrott durch Kleinstsammler sowie die Annahme von Metallschrott auf Schrottplätzen betroffen sein, kritisiert die BDSV in einer Pressemitteilung. Die im Zusammenhang mit der Anzeige beizubringenden Angaben und Darlegungen über die Sammlungen seien in dem Gesetzentwurf so komplex ausgestaltet, dass insbesondere Kleinstsammler daran scheitern müssen.
Da die Stahl- und Metallrecyclingbetriebe aber dringend auf die unbehinderte Zulieferung des in privaten Haushaltungen anfallenden Schrotts angewiesen ist, fordert der Verband vom Gesetzgeber, bei gewerblichen Sammlungen eine Bagatellgrenze einzuführen.
Als weiteres Beispiel für zusätzlichen, unnützen Kostenaufwand verweist die BDSV auf die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Abfalltransport-Fahrzeugen mit rückstrahlenden weißen Warntafeln (sogenannten 2/2 A-Schildern). Diese Pflicht soll für jegliche Abfälle aus Metall verarbeitenden Betrieben auf den Weg zu Hütten oder Gießereien gelten, also auch für sortierte Metallrückstände. Die BDSV sieht keinen Anlass, vor solchen Transporten besonders zu warnen. Der Verband hofft nun darauf, dass der Gesetzgeber im anstehenden parlamentarischen Verfahren die Sinnhaftigkeit der beabsichtigten Regelung kritisch hinterfragt.
Dagegen wird die diskriminierungsfreie Ausschreibung und Vergabe der Wertstofftonne durch eine neutrale Stelle vom Metallschrottverband ausdrücklich begrüßt. Die BDSV vertraut darauf, dass diese Systementscheidung für die privatrechtliche Organisation der Wertstofftonne auch beim Zustimmungsverfahren im Bundesrat die politische Mehrheit erlangen wird.