Darin enthalten seien auch die Kosten des Sondermülls, der zu speziellen Entsorgungsanlagen gebracht werden müsse, sagt der NRW-Landesbetrieb Zum illegal entsorgten Müll gehörten Autowracks genauso wie alte Reifen, Möbelstücke, Kühlschränke, Computer, Elektroherde und Batterien.
Üblicherweise würden die Autobahnen bei Straßen.NRW und die „unbewirtschafteten Parkplätze“ zwei mal pro Jahr von Abfällen befreit. Wenn nötig, erfolge auch eine häufigere Reinigung, beispielsweise an Örtlichkeiten, an denen oft Müll zu finden sei. Und einige unbewirtschaftete Parkplätze in Ballungsräumen oder touristisch attraktive Bereiche würden bis zu sechs Mal pro Jahr gereinigt. Unabhängig davon sei durch die regelmäßige Streckenkontrolle der 84 Meistereien bei Straßen.NRW sichergestellt, dass Abfälle, von denen eine Verkehrs- oder akute Umwelt- oder Gesundheitsgefährdung ausgehe, sofort eingesammelt und entsorgt werden, wie der Landesbetrieb erläutert.
Die Abfallbehälter auf bewirtschafteten Rastplätzen an Autobahnen würden zwei Mal pro Woche entleert. Im nachgeordneten Netz an Bundes- und Landesstraßen erfolge die Behälterentleerung ein Mal in der Woche. Dabei werde auch im Umfeld der Behälter Müll aufgesammelt. Die Entleerung der Behälter und die Reinigung des Umfeldes erledigten externe Auftragnehmer. Die Flächenreinigung der unbewirtschafteten Parkplätze sowie die Streckenreinigung erfolge unterschiedlich: Sowohl Straßen.NRW-Personal als auch externe Firmen übernähmen diese Aufgabe.
Der Landesbetrieb Straßenbau kann eingenen Worten zufolge im Gegensatz zu den Kommunen die Einsammlung und Entsorgung der illegal abgelagerten Abfälle nicht über Abfallgebühren refinanzieren. Die Entsorgung des Abfalls gehe somit zu Lasten der sogenannten Unterhaltungsmittel. Damit stehe das Geld dann für andere Aufgaben wie beispielsweise Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nicht zur Verfügung.