Das Vertragsverletzungsverfahren gehe auf eine Beschwerde des BDE aus dem Jahr 2007 zurück, erklärt der Berliner Verband. Die Stadt Hamm hatte die Abwasserbeseitigung und das Kanalnetz im Jahr 2003 per Vertrag auf den Lippeverband übertragen, ohne den Vertrag öffentlich auszuschreiben. Schon die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte laut BDE erhebliche Bedenken gegen die Übertragung und genehmigte sie erst 2007 nach einem gegen den Lippeverband geführten Verwaltungsrechtsstreit. Der BDE reichte daraufhin bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission in der Übertragung der Abwasserbeseitigung auf den Lippeverband, die ohne öffentliche Ausschreibung erfolgte, einen Verstoß gegen das europäische Vergaberecht gesehen. Dafür sprachen nach BDE-Mitteilung insbesondere die Umstände, dass der Lippeverband mit der Abwasserbeseitigung in Hamm Gewinne erwirtschaftet und auch private Unternehmen Mitglieder des Verbandes sind. Die Bundesregierung verwies in ihrer Verteidigung auf Regelungen des deutschen Gebührenrechts. Die Kommission hätte aufgrund der Argumentation der Bundesregierung und nicht zuletzt angesichts der aktuell zu beobachtenden pro-kommunalen Tendenzen in der Rechtsprechung des EuGH erhebliche Unwägbarkeiten gesehen und daraufhin ihre Klage zurückgezogen.