„Dieser flexible Rahmen gestattet es, auf Veränderungen des Abfallaufkommens nach eventuellen künftigen Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen zu reagieren“, erläuterte Sander weiter-
Der Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen diene der überörtlichen Fachplanung, wie das niedersächsische Umweltministerium sagt. Er gliedert sich in den Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Abfälle“ sowie den Teilplan „Sonderabfall (gefährlicher Abfall)“. Er sei ein wesentliches Instrument des Vorsorgeprinzips mit dem Ziel, möglichen Umweltbelastungen vorzubeugen, eine schonende und nachhaltige Rohstoffnutzung zu gewährleisten und die gemeinwohlverträgliche Entsorgung von Abfällen zu sichern, so das Landesumweltministerium.
„Die Entsorgungssicherheit für Sonderabfälle und nicht gefährliche Abfälle ist für die nächsten Jahre gesichert und gewährleistet“, betonte der niedersächsische Umweltminister bei der Präsentation des Abfallwirtschaftsplans. Die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen in Niedersachsen erfolge flächendeckend durch die Beseitigung in thermischen Behandlungsanlagen sowie in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen.
„Zur Aufrechterhaltung der vorhandenen und erforderlichen Entsorgungsstrukturen sind aber auch zukünftig sowohl private als auch öffentliche Entsorger gefordert“, fasste Sander zusammen. „Hierfür ist es erforderlich, rechtzeitig geeignete Anschlusskapazitäten zu schaffen.“ Dies betreffe insbesondere Deponien für gefährliche und nicht gefährliche mineralische Massenabfälle, für die ein Bedarf erkennbar sei.
Der Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen wird nach Ministeriumsauskunft jetzt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zwecks Übermittlung an die EU-Kommission zugeleitet.
Der Plan ist als PDF abrufbar unter:
http://www.umwelt.niedersachsen.de