Die mittlerweile vierte Übersicht zum GHS, die die BAuA zusammen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und dem Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht, ordne für physikalische Gefahren und Umweltgefahren die Kategorien der neuen CLP-Verordnung in Tabellenform den Kennzeichnungen der bisherigen Stoffrichtlinie zu, so die BAuA.
Außerdem seien alte und neue Gefahrenhinweise mit Kodierung und Wortlaut gegenübergestellt – Unterschiede und Übereinstimmungen ließen sich so besser erkennen. Bei den physikalischen Gefahren sei eine direkte Übersetzung von Alt nach Neu schwierig, weil sich die neu eingeführten Kategorien von der bisherigen Nomenklatur unterscheiden würden.
Als Hilfestellung biete das Poster zusätzlich grafische Übersichten zur Umstufung an. Bei den Umweltgefahren sei der Übergang zu den neuen Kennzeichnungselementen eindeutig und in einer Tabelle leicht erfassbar. Für die Gefährdung der Ozonschicht würden hier im Vorgriff auf eine anstehende Änderung der CLP-Verordnung schon die neuen Kennzeichnungselemente vorgestellt.