Der duale Systembetreiber Redual GmbH hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen seinen Konkurrenten Interseroh erwirkt. Nach dem Beschluss des Landgerichts Köln hat Interseroh es zu unterlassen bestimmte Aussagen weiter öffentlich zu behaupten.
Konkret bezieht sich der Beschluss des Landgerichts Köln auf die in einer Pressemitteilung der Interseroh verbreiteten Äußerungen ihres Geschäftsführers Markus Müller-Drexel. Dieser hatte nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg zu Lasten der Redual unter anderem behauptet, dass Redual mit der Verbreitung falscher Gerüchte offenbar versucht habe, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Ferner sagte Müller-Drexel, dass es Redual laut dem Beschluss des Landgerichts Hamburg verboten wird, weiterhin über die Interseroh Dienstleistungs GmbH die Unwahrheit zu verbreiten, „wie in einer Pressemitteilung vom 4. Oktober 2010 über die Clearingmengenmeldung der dualen Systeme für das 4. Quartal geschehen.“
Da diese Äußerungen aus Sicht der Redual sachlich falsch sind, und um Schaden abzuwenden, hielt das Unternehmen die Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln gegen die Weiterverbreitung dieser Äußerungen für unabdingbar.
„Wir sind sehr froh über den Beschluss des Landgerichts Köln. Damit ist einstweilen sichergestellt, dass Markus Müller-Drexel diese beiden Äußerungen nicht weiter verbreitet“, so Raffael A. Fruscio, Geschäftsführer der Redual GmbH.
Interseroh wollte sich nicht näher zu der Entscheidung des Landgerichts Köln äußern. Zur Pressemitteilung von Redual sagte Interseroh-Pressesprecher Alexander Wood lediglich: „Die Auseinandersetzung wurde durch Äußerungen von Redual ausgelöst, gegen die wir uns erfolgreich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gewehrt haben. Dennoch werden wir diese Angelegenheit jetzt beenden und uns weiter darauf konzentrieren, unseren Kunden ein rechtssicheres, gutes und günstiges Angebot zu machen.“