Der Hintergrund der Warnungder Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehme liege darin, dass der durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums angeordnete Mindeststundenlohn für die Abfallwirtschaftsbranche bisher am Einstiegsentgelt der untersten Tarifgruppe des zwischen BDE und Verdi vereinbarten Entgelttarifvertrags orientiert worden ist, sagt BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson. So sei der bis Ende Oktober 2010 verordnete Mindeststundenlohn von 8,02 Euro zu Stande gekommen, und so ließen sich auch die 8,24 Euro erklären, die als neuer Mindeststundenlohn in den nächsten Tagen in einer Folge-Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums zu erwarten seien.
Für den Fall, dass die Ermittlungsmethode des Mindestlohns für die Branche Abfallwirtschaft nicht verändert würde, erwartet Cosson demnächst einen Mindeststundenlohn von etwa 9,20 Euro. „Damit wäre die Schmerzgrenze deutlich überschritten“, stellt der BDSV-Hauptgeschäftsführer aufgrund der Meinungsbildung in seinem Verband zum Thema Mindestlohn fest. Aufgrund der betrieblich praktizierten Lohndifferenzierung kämen auf alle Entsorgungsbetriebe unkalkulierbare Belastungen zu. „Mit der Verhinderung von Dumpinglöhnen in der Abfallwirtschaft hat dies dann nichts mehr zu tun. Die Betriebe werden zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit keine andere Wahl haben, als Arbeitsplätze abzubauen.“, warnt Cosson.