Seit Jahrzehnten sorgt der Alttextilhandel dafür, dass gut erhaltene Kleidungsstücke weiter aufgetragen und weniger gefragte zu Putz- oder Reißware verarbeitet werden. Dennoch will der Gesetzgeber den Kommunen indirekt eine Art Vorgriffsrecht auf Altkleider einräumen. Müssen Alttextilhändler schon bald um ihre Existenz fürchten?
Lesen Sie in der heute erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins, warum Altkleider nicht in das gängige Abfallschema passen.