Grund für diesen Normungsantrag war laut Cyclos das bisher uneinheitliche Vorgehen bei der Feststellung der Gewichte für Verkaufsverpackungen. Noch im Jahr 2009 habe die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) in ihrer Studie für die Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt (AGVU) einen Anteil von 12 Prozent ausgewiesen, den die Gewichtsermittlung bei der Unterlizenzierung hat, erklärt das Sachverständigenbüro, das im Bereich Verpackungs- und Elektrogeräteentsorgung tätig ist. „Standardisierte Prozesse der Gewichtsermittlung dienen der Systemstabilisierung und helfen dabei, Unterlizenzierungen zu vermeiden“, so Gunda Rachut, Geschäftsführerin der Cyclos GmbH.
Industrie, Handel, Sachverständige und andere an der Testierung der Vollständigkeitserklärung beteiligten Akteure hätten den Antrag begrüßt. Ein genormter Prozess der Gewichtsermittlung bedeute transparente, prüffähige und damit rechtskonforme Vorgehensweisen. Die Erstinverkehrbringer wie die dualen Systeme sähen die Norm als Grundlage für einen fairen Wettbewerb. Die Teilnehmer befürworteten eine Norm, die den Ablauf zur Ermittlung des korrekten Beteiligungsgewichtes abbildet. Dazu gehören auch die Gewichtsermittlungsprozesse, die in den Firmen selber oder bei den Sachverständigen stattfinden, wie Cyclos weiter mitteilt.
Normen seien ein Angebot an die Wirtschaft und spiegelten den „Stand der Technik“ wider. Sie könnten Bestandteil bilateraler Verträge werden und böten somit eine gewisse Rechtssicherheit, führt das Osnabrücker Sachverständigenbüro weiter aus. Die Dauer eines solchen Normungsprozesses könne drei Jahre betragen. Im Laufe der Erarbeitung einer Norm könne sich die Notwendigkeit für weitere Normen zeigen.