Allerdings müssten die konkreten Auswirkungen noch geprüft und die abschließende Akzeptanz aller Beteiligten abgewartet werden, wie die Stadtverwaltung Bonn weiter mitteilt. Unter der Voraussetzung, dass dies nun gelingt, könnte der Rat der Bundesstadt Bonn nach entsprechender Vorberatung in den zuständigen Gremien am 16. Dezember eine abschließende Entscheidung treffen.
Die Stadtverwaltung hat eigenen Angaben zufolge die Fraktionen am heutigen Freitag über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Firma Remondis informiert, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 21. Januar 2010 nötig geworden seien. Das Gericht hatte entschieden, dass die Leistungen zur Entsorgung von Bio-/Grünabfällen in Bonn nach europäischem Recht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in 1997 zwingend hätten ausgeschrieben werden müssen. Damit sei dieser Teil des Auslastungsvertrages als rechtswidrig im Sinne des europäischen Vergaberechts festgestellt worden, so die Stadtverwaltung.
Da dieses Urteil des EuGH durch vergleichbare Urteile in anderen Verfahren absehbar gewesen sei, habe die Bundesstadt Bonn schon während des Verfahrens selbst mit den beteiligten Vertragspartnern sehr früh über eine einvernehmliche Aufhebung des rechtswidrigen Vertragsteils verhandelt. Leider sei bis zum Urteil aufgrund gravierend unterschiedlicher Standpunkte keine für die Stadt und den Gebührenzahler akzeptable Lösung gefunden worden. Diese Verhandlungen wurden laut Bonner Stadtvverwaltung in enger Abstimmung mit den NRW-Wirtschaftsministerien und des Bundes auch nach dem Urteil des EuGH weitergeführt und noch intensiviert. Über die Wirtschaftsministerien sei zeitgleich auch die begleitende Information der Kommission erfolgt.
Die Verhandlungen zur einvernehmlichen Aufhebung des rechtswidrigen Vertragsteils hätten sich nach Aussage der Stadtverwaltung durch die komplexen rechtlichen Zusammenhänge zwischen nationalem und europäischem Vergaberecht, der vertraglichen Verknüpfung mit der Restmüllentsorgung in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie den teilweise nachvollziehbaren unterschiedlichen Geschäftsinteressen der Vertragspartner sehr schwierig gestaltet. Eine einschlägige Rechtsprechung zu diesem Thema sei ebenfalls nicht vorhanden
Ein zwischenzeitlich gefundener Kompromiss von den Ministerien sei zwar mitgetragen worden, von der EU-Kommission wegen erneuter vergaberechtlicher Bedenken aber wieder abgelehnt. Eine Aufhebung oder Kündigung des Gesamtvertrages sei wegen der zu erwartenden gravierenden Auswirkungen auf die Auslastung der Bonner Müllverbrennungsanlage keine Alternative gewesen, betont die Stadtverwaltung.