„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr. Die BSR hat gemeinsam mit der Umweltsenatsverwaltung versucht, ein privates, wettbewerbliches System durch ein kommunales Monopol vom Markt zu verdrängen“, so Eric Schweitzer, Mitglied des Vorstandes der Alba AG, im Rahmen einer Pressekonferenz. Dem sei das Gericht erfreulicherweise nicht gefolgt. Schweitzer betonte, dass die Haushalte mit einer Gelben Tonne Plus „anders als bei der Orange-Box sogar noch Geld sparen“. So sei in allen Verträgen zur Gelben Tonne Plus „eine effektive Einsparung von mindestens fünf Prozent der Müllgebühren garantiert“.
Auch im Hinblick auf die anstehende Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sei die heutige Entscheidung zu begrüßen. Denn auch der vorliegende Referentenentwurf bestätige die Rechtmäßigkeit gewerblicher Sammlungen wie der Gelben Tonne plus und gewährleiste damit nicht zuletzt auch die Einhaltung geltenden EU-Rechts. Schweitzer verwies auf ein Gutachten der Kanzlei Köhler & Klett im Auftrag der Dualen System Deutschland GmbH, wonach die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne europarechtlich nicht zulässig sei, da hierdurch getrennt gesammelten Materialien dem freien europäischen Warenverkehr entzogen werden.
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist sehr vorausschauend. Die ökologisch sinnvollste und kostengünstigste Lösung hat sich hier durchgesetzt. Eine andere Entscheidung hätte ein vom Bundesgesetzgeber ungewolltes kommunales Monopol ermöglicht und damit das von uns erfolgreich eingesetzte System nachhaltig ausgehebelt sowie getätigte Investitionen als auch ökologische Erfolge nachhaltig entwertet“, so Schweitzer weiter.
Andreas Bruckschen, Geschäftsführer des BDE: „Der Versuch des Senats, einseitige Fakten zu schaffen, ist mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gescheitert. Im Interesse einer zukunftsfähigen Recyclingwirtschaft appellieren wir an die Berliner Landesregierung, die einseitige Behinderung privater Unternehmen künftig zu unterlassen.“ Der BDE erwartet eigenen Worten zufolge, dass das derzeit diskutierte Kreislaufwirtschaftsgesetz Rechtssicherheit und vernünftige Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer – kommunale wie private Unternehmen – schaffe.
Dem Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache sieht die Berliner Stadtreinigung (BSR) eigenen Worten zufolge zuversichtlich entgegen. Damit werde jetzt allein im Hauptsacheverfahren über die rechtliche Zulässigkeit des in der Bundeshauptstadt praktizierten Wertstoffsammelmodells entschieden, heißt es in einer Mitteilung. BSR sei durch die Eilentscheidung nicht an der flächendeckenden Einführung der Orange-Box gehindert und werde dieses Vorhaben mit Nachdruck weiterverfolgen.