Der Beginn des förmlichen Verfahrens sei für Ende Oktober vorgesehen, wie der Bonner „Generalanzeiger“ schreibt. Ist bis dahin keine Lösung gefunden, drohen Zwangsgelder in Millionenhöhe – und die müsste die Bundesrepublik zahlen. Wie der Bonner „Generalanzeiger“ schreibt, sei eine Delegation der Stadt Bonn vor etwa drei Wochen in Brüssel gewesen und habe der EU-Kommission ein Verfahren vorgeschlagen, das für die Kommission inakzeptabel gewesen sein soll.
Im Januar hatte der EuGH aufgrund einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache entschieden. Die EU-Kommission hatte Ende 2008 Klage eingereicht, weil sie in der städtischen Vergabepraxis einen Verstoß gegen europäisches Recht sah. In dem vor 12 Jahren geschlossenen Vertrag verpflichtete sich der Privatentsorger Remondis, den von der Stadt angelieferten Biomüll aufzubereiten. Im Gegenzug entsorgt Bonn den von der Firma angelieferten Hausmüll des Rhein-Sieg-Kreises in der Bonner MVA. Die EU-Kommission bemängelte, dass die Biomüllentsorgung nicht öffentlich ausgeschrieben war, sondern die Vereinbarung darüber direkt mit Remondis unterschrieben wurde. Der EuGH unterstrich mit seiner jetzigen Entscheidung diese Auffassung.