Ab sofort verpflichten sich die im BDSD zusammengeschlossenen Unternehmen (Landbell, Redual und Vfw) im ersten Quartal nach Abschluss des Geschäftsjahrs eine Prüfung der Einhaltung der in der Charta vereinbarten Qualitätskriterien vorzunehmen, teilt der Verband mit. Die Prüfbescheinigung soll in der Geschäftsstelle des BDSD hinterlegt und auf Anfrage den Behörden offen gelegt werden.
„Die verabschiedete BDSD-Prüflinie orientiert sich im Wesentlichen an der sogenannten Grünversion der Wirtschaftsprüferrichtlinie, die in der Gemeinsamen Stelle am 26. Februar 2010 Konsens aller dualen Systeme in Deutschland war“, so BDSD-Präsident Raffael A. Fruscio.
Darüber hinaus hat sich der BDSD auf eine Verfahrensordnung bei Verstößen gegen die Regelungen der Charta verständigt. Als Sanktionsmaßnahmen stehen dem Verband nun Rüge, Abmahnung und Ausschluss von Mitgliedern zur Verfügung.
„Der BDSD hat dem Thema Qualitätskriterien von Anfang an höchste Priorität eingeräumt und die Mitgliedsunternehmen haben mit der Charta sehr gute Erfahrungen gemacht. Wir arbeiten kontinuierlich weiter auf dem Weg zur Gütegemeinschaft. Freiwillige Selbstverpflichtungen können aber nur so gut sein, wie die Mittel zu ihrer Durchsetzung reichen. Daher ist die Verfahrensordnung ein wichtiger Schritt um sicherzustellen, dass die Charta wirksam umgesetzt wird“, unterstreicht BDSD-Vize-Präsident Michael Heising.
Die Einhaltung der BDSD Charta wird in Zukunft ein Charta-Ausschuss bestehend aus drei Verbandsmitgliedern überwachen, die in Kürze vorgestellt werden. „Dies zeigt noch einmal deutlich, dass der BDSD nicht nur für Qualitätsstandards steht, sondern auch die nötigen Instrumente geschaffen hat, um deren Einhaltung effektiv zu kontrollieren“, so Heising weiter.