„Wir wollen die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne. Es ist sinnvoll neben den Verpackungsabfällen auch die stoffgleichen Nichtverpackungen mit zu erfassen und zu verwerten“. Dies machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock Ende vergangener Woche im Rahmen der Anhörung des Bundesumweltministeriums zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes deutlich.
Es müsse sichergestellt werden, dass die Einführung der Wertstofftonne nicht dazu führe, dass wenige Konzerne den Markt unter sich aufteilen, warnt der Verband. Von daher sei die kommunale Ausschreibung der richtige Weg. So könne durch kleinteilige, dezentrale Ausschreibungen die angemessene Beteiligung des Mittelstandes gewährleistet und durch hier entwickelte neue Ideen das Recycling der erfassten Wertstoffe gefördert werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.
Rehbock: „Dabei ist es zur Sicherung des Wettbewerbs zwingend erforderlich, dass es bei einer Ausschreibung der Sammelleistungen durch die Kommune nicht zu einer – ausschreibungsfreien – inhouse-Vergabe kommen kann. Diese ist explizit im Gesetz auszuschließen.“
Unerlässliche Vorbedingung für eine hochwertige stoffliche Verwertung ist laut dem bvse die saubere Erfassung der Materialien. Von daher kann die Wertstofftonne ihren Sinn und Zweck nur erfüllen, wenn mit ihr artgleiche Materialien gemeinsam erfasst werden. Nur dann ist ein nachfolgendes Recycling Erfolg versprechend.
Eine Miterfassung von Elektronikkleingeräten in der Wertstofftonne lehnt der bvse aus fachlichen Erwägungen allerdings ab. Laut Andreas Habel, Fachreferent für das Elektrorecycling beim bvse, stehe eine solche Lösung zum einen im Widerspruch zu der umweltpolitischen Zielsetzung der EU, die Wiederverwendung von Altgeräten zu fördern. Zum anderen sei bei einer automatisierten Trennung der Elektrogeräte von anderen Abfallstoffen eine zusätzliche Beseitigungssenke mit Schadstoffen wie PCB, Quecksilber und Blei zu befürchten. Gerade diesbezüglich stelle das ElektroG hohe Anforderungen an die Erstbehandlungsanlagen, die von den LVP-Sortieranlagen nicht erfüllt werden und auch nicht erfüllt werden können.
Haushaltskleingeräte setzen sich zudem aus einem Kunststoffmix zusammen (ABS, PP, PS). Um eine gezielte stoffliche Verwertung sortenreiner Kunststoffe mit geringem technischem Aufwand zu erreichen, ist es aus verwertungstechnischer Sicht geboten, diese Stoffströme bereits in der Erfassung zu trennen, was heute über die Sammelgruppen 3 und 5 auch geschieht. Bei einer einheitlichen Erfassung in der Wertstofftonne wäre diese Voraussetzung nicht gegeben.