„Die mutige Fortentwicklung des Gesetzes hin zu einer belastbaren Grundlage für eine moderne Stoffstromwirtschaft unterbleibt, obwohl gerade die Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen angesichts der weltweit knapper werdenden
natürlichen Rohstoffreserven eine politische Aufgabe höchster Priorität sein
müsste“, kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Zwar blieben die Verwertungs- und Beseitigungspflichten der Erzeuger und Besitzer
erhalten. Allerdings würden die Uhren zurückgedreht was die Ausgestaltung der
Überlassungspflichten und ihrer Ausnahmetatbestände betreffe oder auch die der Streichung der Möglichkeiten zur Pflichtenübertragung auf Dritte. „Die im Referentenentwurf vorgenommene Ausgestaltung der Überlassungspflichten entwickelt den Verursachergedanken jedoch nicht weiter, sondern setzt – unter vermeintlichen Daseinsvorsorgegedanken – den Akzent bei der Haushaltsentsorgung auf die Kommunen“, moniert bvse-Justiziarin Manuela Hurst.
Damit werde der Begriff der Daseinsvorsorge überdehnt. Getrennt gesammelte
Wertstoffe aus privaten Haushaltungen gehörten nur bedingt in den kommunalen
Verantwortungsbereich. Dies gelte vor allem für die Bereiche, in denen es historisch betrachtet keine Daseinsvorsorgeaufgaben gegeben hat. Textilien, Schrott, E-Schrott, Glas, Altpapier und Holz, aber auch weitere Materialien seien bereits von der Privatwirtschaft gesammelt und verwertet worden, als diese noch nicht im Fokus des Abfallrechtes standen.
„Wir werden dagegen kämpfen, dass etablierte private Sammelstrukturen im Zuge der Novellierung beseitigt und damit Erwerbsfelder und Existenzen zerstört werden“, erkärte Rehbock. „Dass Kommunen sich jetzt, neben Altpapier, auch noch die Stoffströme Alttextilien und Schrotte sichern wollen, geht entschieden zu weit.“
Unter das Brennglas der Kommunen gelangten sie heute nur und zunehmend, weil die öffentliche Hand den in diesen Materialien steckenden Wert erkenne und sich diesen zunutze machen will. „Das allerdings bedeutet keine Daseinsvorsorge, sondern die Aufbesserung öffentlicher Kassen“, so der bvse-Hauptgeschäftsführer.
Für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft hin zu einer Recyclinggesellschaft
gehören die im Abfall enthaltenen Wertstoffe daher wieder in den Aufgabenbereich der privaten Unternehmen. Dort, wo etablierte Sammel- und Verwertungsstrukturen seit Jahrzehnten existieren, müssten wirksame Schutzmechanismen für diese im Gesetz vorgesehen werden. Die Erkenntnis der Sinnhaftigkeit getrennter Sammlung von Abfällen auf kommunaler Seite dürf nicht dazu führen, dass Existenzen in der privaten Entsorgungswirtschaft mittels Verwaltungsakt vernichtet werden.
Darüber hinaus sollten Wertstoffe aus den privaten Haushalten dem Aufgabenbereich der privaten Recycling- und Sekundärrohstoffbranche übertragen werden. Dabei favorisiert der bvse ein Modell, das den Kommunen die Regelungszuständigkeit für Wertstoffe aus Haushaltungen zuordnet, diese im Gegenzug jedoch zwingend verpflichtet, die Sammlung und Verwertung der getrennt gesammelten Wertstoffe aus privaten Haushalten öffentlich auszuschreiben. Hierdurch sieht der Verband unter Wahrung beiderseitiger Interessen die europarechtlich problematische Anordnung von Überlassungspflichten in diesem Bereich gerechtfertigt.