„Die Wertstofftonne macht nur in der Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung Sinn“, erklärte Kurth. Den Bürgern sei es nicht zuzumuten, dass sie neben der gelben Tonne künftig einen weiteren Behälter mit Wertstoffen befüllen sollen. Die Verpackungsentsorgung in privater Trägerschaft habe sich bewährt, da sei es nur logisch, die zusätzlichen Stoffströme einer Wertstofftonne auch in die Zuständigkeit der privaten Wirtschaft zu geben.
„Wir plädieren ganz klar für eine privatwirtschaftliche Lösung, die auf Wettbewerb beruht“, erklärte der BDE-Präsident. „Diese Lösung ermöglicht industrielle Recyclingstrukturen, senkt das Restmüllaufkommen und entlastet die Bürger spürbar in Sachen Müllgebühren. Wenn in ganz Deutschland nach Einführung der Wertstofftonne weniger Restmüll anfällt, muss das auch landesweit zu einer Absenkung der Müllgebühren führen.“
Den Weg der so genannten Ausschreibungslösung zu gehen, lehnt der Verband strikt ab. „Es hört sich im ersten Moment gut an, dass die Kommunen verpflichtet werden sollen, das Geschäft mit den Wertstofftonnen auszuschreiben. In der Praxis wird dieses Modell nicht funktionieren, da laut Grundgesetz – Artikel 28 Absatz 2 GG – keine Gemeinde zu einer Ausschreibung verpflichtet werden kann, wenn ihr die Aufgabe zuvor originär übertragen wurde“, so Kurth.
Kritik übt der BDE auch an der vorgesehenen Regelung zu den Überlassungspflichten. „Die im Gesetzentwurf stehenden Formulierungen kollidieren frontal mit europarechtlichen Vorgaben. Nach Paragraf 17 des KrWG sollen sich die Überlassungspflichten auf alle verwertbaren Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie auf Abfälle zur Beseitigung erstrecken. Das widerspricht europäischem Recht und muss daher dringend korrigiert werden“, erklärte der BDE-Präsident. „Wir gehen davon aus, dass auch in Zukunft getrennt gesammelte Abfälle dem Binnenmarkt und der Warenverkehrsfreiheit unterliegen. Lediglich Beseitigungsabfälle und gemischte Haushaltsabfälle zur Verwertung sind den Regeln des Binnenmarktes entzogen. Dabei muss es bleiben.“
Die fünfstufige Abfallhierarchie und den damit verbundenen Vorrang des Recyclings gegenüber der thermischen Verwertung begrüßt der BDE zwar, kritisiert aber zugleich, dass der Entwurf Formulierungen enthalte, die diese Abfallhierarchie aufweichen und damit den eindeutigen Vorrang der stofflichen Verwertung relativieren würden. „Wir wünschen uns, dass das Gesetz das Primat des Recyclings unmissverständlich festschreibt“, so Kurth.