„Die Unternehmen haben die neuen gesetzlichen Bestimmungen aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung umgesetzt“, gibt der DIHK bekannt. Der Kammertag betreibt das Register, in dem die Betriebe ihre Verkaufsverpackungen in einer Vollständigkeitserklärung (VE) angeben müssen.
Wie der DIHK jetzt veröffentlich, hat sich die Zahl der Unternehmen, die sich an einem dualen System beteiligen 2009 gegenüber dem ersten Berichtsjahr 2008 um über 250 Prozent erhöht – von rund 15.000 auf rund 57.000 Unternehmen. Ursache dafür seien die seit dem 1. Januar 2009 geltenden neuen Vorschriften und deren konsequentere Umsetzung durch die Unternehmen.
Im gleichen Zeitraum ist laut DIHK die Zahl der Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung abgeben, um knapp 30 Prozent auf 3.143 (Stand 26. August 2010) gestiegen. Bemerkenswert sei auch der Anstieg der im Register angegebenen Verpackungstonnage von rund 3,3 Millionen Tonnen in 2008 auf rund 4,9 Millionen Tonnen in 2010. „Die Vollständigkeitserklärung hat sich insgesamt als ausreichendes, schlankes, effizientes und mittelstandsfreundliches Instrument bewährt“ bilanziert der DIHK.
Gleichzeitig forderte der DIHK mit der 6. Novelle der Verpackungsverordnung vor allem „überflüssige Bürokratie abzubauen“. Aus Sicht der Kammer sind es vier wichtige Punkte, die die Vollständigkeitserklärung betreffen. Zum einen soll auf großflächige Rasterfahndungen, mit denen die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden alle rechtstreuen Unternehmen überprüfen, verzichtet werden. Die Ämter sollten hiervon zugunsten zielgenauer Untersuchungen von Verdachtsfällen befreit werden.
Als zweiten Punkt fordert der DIHK die Einführung einer Kleinmengenregelung, da 10 Prozent der größten Unternehmen rund drei Viertel der gesamten VE-Verpackungstonnage in Verkehr bringen. Auf jeden Fall sollten die bestehenden Bagatellgrenzen vor allem bei Glas und bei den Leichtverpackungen erhöht werden.
In einer dritten Forderung möchte der DIHK, dass gewerbliche Verpackungen nicht mehr registriert werden müssen, weil sie mit knapp 2 Prozent der gesamten Verpackungstonnage (rund 93.000 Tonnen) mengenmäßig unerheblich seien.
Abschließend ist der DIHK der Meinung, dass Branchenlösungen deutlich entschlackt werden müssen. Von diesen in allen Bundesländern erstmals legal zulässigen Entsorgungslösungen machen entgegen mancher Erwartungen laut DIHK nur wenige Unternehmen Gebrauch. Nur 9 Porzent der Verpackungen würden hierüber entsorgt.