Der am 31. Oktober 2010 auslaufende allgemeinverbindliche Mindestlohn soll über diesen Zeitpunkt hinaus gesichert und der Stundenlohn ab 1. November 2010 auf 8,24 Euro erhöht werden. Die Tarifparteien werden laut Verdi-Angaben vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien am 17. September gemeinsam den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit an das Arbeitsministerium stellen. Dann sei es an der Politik, dafür Sorge zu tragen, dass eine nahtlose Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit auch zustande komme.
„Nach langen Auseinandersetzungen mit den Arbeitgeberverbänden und der Politik haben wir es geschafft, den Mindestlohn zu Beginn des Jahres zu etablieren“, erklärt Verdi-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp. „Es ist uns gelungen, mit der Erhöhung des Stundenlohnes auf 8,24 Euro einen weiteren Schritt in Richtung faire Löhne für die Beschäftigten der Abfallwirtschaft zu erreichen.“
Die Verlängerung des Mindestlohnes sei bis zum 31. August 2011 vereinbart worden. „Gleichzeitig ist die Aufnahme von weiteren Tarifverhandlungen ab Januar 2011 vereinbart worden“, betonte Meerkamp. „Weiterhin ist es unser Ziel, den Mindestlohn an die bestehende Wettbewerbssituation anzupassen.“ Das sei jedoch nur möglich, wenn für die unterschiedlichen Tätigkeiten des Müllladers und des Kraftfahrers auch verschiedene Löhne vereinbart werden könnten, um die Möglichkeit fair kalkulierbarer Ausschreibungen zu realisieren.