Zu den zentralen Fragen, die noch offen sind, zählt der BAV in erster Linie die Ausgestaltung der kommunalen Überlassungspflichten und die Frage des Zugriffs und der Finanzierung der Wertstofftonne. Es sei schwer nachvollziehbar, weshalb die Regierung in diesen Fragen zu keiner Einigung kommen konnte, und warum die Ressortabstimmung zeitlich erst nach der formellen Anhörung erfolgen soll, schreibt der BAV in einer ersten Einschätzung.
„Der Stoffstrom Holz bleibt in der Novelle weiterhin vernachlässigt“, zeigt sich BAV-Geschäftsführerin Anemon Boelling enttäuscht. „Eine Getrennthaltung – alternativ eine Sortierpflicht – von Sekundärrohstoffen bietet die beste Gewähr, die Wertstoffströme dem Sog der günstigen Verbrennungspreise zu entziehen und sie einem hochwertigen Recycling zuzuführen“, ergänzt der 1. Vorsitzende des BAV, Uwe Groll. Dadurch könnte verhindert werden, dass die unsortierte Verbrennung holzhaltiger Abfälle das Recycling von Altholz weiterhin gefährdet.
Im vergangenen Jahr war laut dem BAV im Altholzmarkt ein Mengenrückgang von etwa 20 Prozent zu verzeichnen. Sowohl die stofflichen als auch die energetischen Verwerter konnten ihren Bedarf nur durch zusätzliche Importe decken. Die Sortierhöfe waren leer, die Förderbänder standen still, die Investitionen für die vorgehaltenen Aufbereitungs- und Sortierstrecken sowie das Sortierpersonal stehen in Frage und die ersten Insolvenzen sind zu beklagen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.
Der BAV hatte den Gesetzgeber in seiner Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aufgefordert, regulierend einzugreifen, indem Holz in den Kreis der Stoffe aufgenommen wird, die verpflichtend getrennt zu halten und zu sammeln sind, und es zwingenden Recyclingquoten zu unterwerfen. Nach Ansicht des BAV verpasst der nun vorgelegte Referentenentwurf beim Stoffstrom Holz die Chance, an dieser Stelle korrigierend einzugreifen.