Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mitteilt, können deutsche Unternehmen ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht, Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit einem Online-Formular nachkommen.
Fragen zu der CLP-Verordnung werden laut Mitteilung vom Reach-CLP Helpdesk beantwortet. Dieser ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der BAuA eingerichtet und wird für die Bereitstellung von Informationen zu Reach und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.
Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle finden Unternehmer laut BAuA neben Informationen zur Erstellung ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung auch den Link zur Online-Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (Echa). Auch können häufig gestellte Fragen zur Meldung und die Antworten des Helpdesks abgerufen werden.