Vorstand und Aufsichtsrat der BSR hatten aus Kenntnis der internen Verfahrensabläufe und Dokumente eigenen Angaben zufolge ausführliche Sachaufklärung betrieben und waren vor diesem Hintergrund überzeugt, dass die gegen den BSR-Finanzvorstand von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind.
Dazu der BSR-Aufsichtsratsvorsitzende Harald Wolf: „Die Mitglieder des Aufsichtsrates der BSR sehen sich durch die Entscheidung des Landgerichtes in dieser Überzeugung bestätigt.“ Auch die Vorstandsvorsitzende der BSR, Vera Gäde-Butzlaff, zeigte sich erleichtert: „Ich freue mich, dass mit dieser Entscheidung eine schwere Belastung von der BSR genommen wurde.“