Wie bei allen RAL Gütezeichen werde die Einhaltung der Bestimmungen auch hier kontinuierlich überwacht. Diese Unternehmen unterwerfen sich dafür strengen Auflagen, die unter anderem die kontinuierliche Prüfung des Verfüllmaterials, die Abdichtung der Grube und die Qualifikation des eingesetzten Personals betreffen, heißt es in einer Mitteilung des Instituts.
Die Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL Gütezeichen Tongrubenverfüllung und -rekultivierung haben das Ziel, dass keine Schadstoffeinträge in die Umwelt und das Grundwasser gelangen. Aus diesem Grund muss laut Institut das Verfüllmaterial mineralischer Natur sein. Auch die Bodenbeschaffenheit muss für die Verfüllung geeignet sein. Für Boden und Flanken der Grube wird ein 1 Meter dicker Schutz durch verbleibenden Ton gegenüber dem umliegenden Erdreich verlangt. Die Oberfläche muss so abgedichtet werden, dass die verfüllten Materialien vor Wasser geschützt sind.
Zu den Anforderungen zählt laut RAL, dass das Unternehmen für die Arbeiten qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stellt, die regelmäßig weitergebildet werden müssen. Die Einhaltung der Bestimmungen wird von den Unternehmen kontinuierlich überwacht und mindestens ein Mal im Jahr von neutraler Seite geprüft.
Für die Anerkennung der RAL Gütezeichen ist das unabhängige RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Hauptgeschäftsführer Wolf D. Karl: „Gerade die regelmäßige eigene und neutrale Überwachung der Güte- und Prüfbestimmungen macht das RAL Gütezeichen zu einem besonders zuverlässigen Wegweiser. Sie ist im System der RAL Gütesicherung festgelegt, das auch die neutrale und objektive Festlegung der Bestimmungen vorschreibt. Dieses System unterscheidet das RAL Gütezeichen von allen anderen Kennzeichnungen.“