VBS-Präsident Otto Heinz: „Der VBS hat seine Mitglieder detailliert und rechtzeitig über den gesetzlichen Mindestlohn informiert. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass sich unsere Mitglieder an die Verordnung halten und daher keine größeren Verstöße bei den Kontrollen festgestellt werden.“
Vor dem Hintergrund diverser Zollkontrollen in Bayern zur Einhaltung des
Mindestlohns in der Entsorgungsbranche bekräftigt der Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen seine Zustimmung zum
Mindestlohn. Der VBS hat sich frühzeitig für einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn ausgesprochen: So könne gewährleistet werden, dass die in Vollzeit tätigen Mitarbeiter einen Lohn erhalten, der ihnen die Führung eines menschenwürdigen Lebens erlaubt, ohne – im Regelfall – auf zusätzliche staatliche Aufstockungsleistungen angewiesen zu sein, so die Meinung des VBS. Gleichzeitig könne vermieden werden, dass Betriebe, die mit Niedriglöhnen arbeiten, keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile erlangen.
„Entsorgungsbetriebe mit sozial inadäquaten Niedriglöhnen beschädigen das Ansehen der privaten Entsorgungswirtschaft insgesamt und liefern denjenigen Argumente, die Entsorgungsdienstleistungen rekommunalisieren wollen“, argumentiert der VBS. Für den VBS sei ferner von entscheidender Bedeutung, dass ein Mindestlohn in der festgelegten Höhe keine Überforderung für seine Mitgliedsbetriebe darstellt