Für Unternehmen, die jährlich eine bestimmte Menge von Verpackungen in Umlauf bringen, gibt es nach der Verpackungsverordnung zwei Pflichten: Neben der Lizenzierung bei einem dualen System, müssen sie auch bei der DIHK bis zum 1. Mai eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese Regel gilt für Unternehmen, die mehr als 80 Tonnen Glas oder mehr als 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton oder mehr als 30 Tonnen der übrigen Materialarten (Kunststoffe, Weißblech, Aluminium, Verbunde) pro Jahr in Verkehr bringen.
Wie der DIHK, der das VE-Register betreibt, nun mitteilt, haben bereits knapp eine Woche nach dem gesetzlichen Hinterlegungstermin 1. Mai 2010 über 2.500 Unternehmen eine VE abgegeben. Das seien bereits mehr als bei der letzten VE im ganzen Jahr (2.437).
Nach DIHK-Angaben hat sich auch die Zahl der Unternehmen, die sich für eine Beteiligung an den dualen Systemen entschieden haben, innerhalb eines Jahres verdreifacht: Waren es 2008 noch rund 17.500 Unternehmen, so sind es laut DIHK 2009 schon fast 58.000 Unternehmen gewesen. Darüber hinaus würden erste Daten zeigen, dass 91 Prozent der Verpackungen über die dualen Systeme entsorgt werden, 9 Prozent werden über die neuen Branchenlösungen entsorgt.
Der DIHK geht davon aus, dass es im Laufe der nächsten Wochen noch eine Reihe von „Nachzüglern“ im VE-Register geben wird. Das Register werde deshalb noch eine Zeitlang offen bleiben. Der DIHK fordert die Landesvollzugsbehörden auf, Unternehmen, die nicht rechtzeitig melden konnten, nicht gleich mit einem Bußgeld zu belegen.