Die Irritationen waren aufgrund gegensätzlicher Verlautbarungen
im REACH-CLP-Helpdesk der Bundesstelle für Chemikalien einerseits und der
europäischen Chemikalienagentur ECHA andererseits entstanden, so VDM und BDSV in einer gemeinsamen Erklärung. Die deutschen Behörden verneinten die Meldepflichten in der entsprechenden Fallkonstellation seit jeher
In einem aktuellen Antwortschreiben zeige sich das Bundesumweltministerium gegenüber den Verbänden zuversichtlich, dass sich im Zuge des derzeit zwischen den Helpdesk der Mitgliedstaaten und der ECHA laufenden Abstimmung die deutsche Rechtsauffassung europaweit durchsetzen wird. Eine Klarstellung solle in Kürze unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ („FAQs“) auf der ECHA-Homepage (www.echa.europa.eu) erfolgen.
BDSV und VDM vermerken den Angaben zufolge positiv, dass wenigstens in Bezug auf die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) eine Entspannung hinsichtlich unkalkulierbarer Zusatzbelastungen im Zusammenhang mit aus dem Abfallregime entlassenen Schrotten absehbar wird. An dem generellen Ziel, bei einer künftigen REACH-Revision eine generelle Freistellung für metallische Sekundärrohstoffe zu erreichen, halten die Verbände dessen ungeachtet fest.