Der landesweite Abfallwirtschaftsplan ersetzt die von den Bezirksregierungen aufgestellten und fortgeschriebenen Abfallwirtschaftspläne. Ein wichtiger Punkt im neuen Plan sei der Wegfall der verbindlichen Zuweisungen der Kreise und kreisfreien Städte zu bestimmten Hausmüllverbrennungsanlagen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln, wie das nordrhein-westfälische Umweltministerium mitteilt. „Damit bekommen die Kommunen mehr Gestaltungsspielräume bei der Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle. Wichtig ist zudem, dass mit dem ‚Prinzip der Nähe’ auch weiterhin eine ortsnahe Entsorgung gewährleistet wird“, erläuterte Minister Uhlenberg.
Übergeordnetes Ziel des Abfallwirtschaftsplans sei die sogenannte Entsorgungsautarkie. Das bedeutet, dass die behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen entstehen, auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen entsorgt werden müssen. „Den im europäischen Abfallrecht verankerten Grundsätzen der Entsorgungsautarkie und der Nähe kommen wir mit dem Abfallwirtschaftsplan in vollem Umfang nach“, betonte Minister Uhlenberg.
„Außerdem sichern und erhalten wir langfristig und nachhaltig die Funktionsfähigkeit der Entsorgungsinfrastruktur für Siedlungsabfälle in unserem Land, die sich überwiegend in kommunaler Hand befindet. Wir gewährleisten damit auch die Entsorgungssicherheit.“ In Nordrhein-Westfalen fallen pro Jahr rund 5,5 Millionen Tonnen Restabfälle an. Der Abfallwirtschaftsplan zeigt, dass diese Mengen langfristig in den sechzehn Hausmüllverbrennungsanlagen und vier mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen entsorgt werden können.