Europäisches Recht sei demnach stringenter als das neue Hong-Kong-Übereinkommen.
Im Rahmen der Implementierung einer EU-Strategie für eine Verbesserung der Abwrackung von Schiffen hatten die europäischen Mitgliedstaaten von der Kommission eine Prüfung der Verknüpfung zwischen dem Übereinkommen von Hong Kong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) mit dem Basler Übereinkommen zur Regelung grenzüberschreitender Giftmülltransporte und der EU-Abfallverbringungsverordnung gefordert, teilt DNR mit
In dem Papier, das die Kommission nun vorgestellt hat, werden einige rechtliche Widersprüchlichkeiten zwischen den Abkommen benannt. Während sich der Anwendungsbereich des europäischen Rechts auf alle Altschiffe beziehe, beinhalte das Hong-Kong-Übereinkommen Ausnahmen für staatlich geführte, Kriegs- und Kleinschiffe. Außerdem werde gemäß der aktuellen Version des Hong-Kong-Abkommens die gefährliche und umweltschädliche Praxis des „beachings“ (Strandungsmethode), bei der Schiffe in Gezeitengebieten auf Grund gesetzt werden, gebilligt, während sie durch die anderen Rechtsvorschriften verboten werde.
Das Hong-Kong-Abkommen wurde 2009 angenommen und liegt derzeit zur Ratifizierung den Vertragsparteien vor. Es reguliert den gesamten „Lebenszyklus“ der Schiffe, von Design bis Recycling, während sich die Baseler Konvention nur auf Schiffe, die als Abfall deklariert sind anwenden lässt. Im Mai wird eine internationale Arbeitsgruppe entscheiden, ob das Kontroll- und Durchsetzungsniveau des Hong-Kong Übereinkommens dem der Basler Konvention entspricht.