Laut Abfallwirtschaftsplan entsorgen die Landkreise, kreisfreien Städte und die Abfallverbände pro Jahr in Sachsen etwa 2 Millionen Tonnen nicht gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfälle aus Gewerbe und Industrie. Das Aufkommen an gefährlichen Abfällen betrage etwa 1 Million Tonnen. Der überwiegende Anteil werde privatwirtschaftlich verwertet.
Den Berechnungen zufolge wird das jährliche Aufkommen bei den gefährlichen und den nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen bis 2019 jeweils um rund 200.000 Tonnen zurückgehen.
Für Abfälle, die verwertet werden, bestehe eine derartige Nachweispflicht nicht. Der Plan sei auch nicht als Instrument benutzbar, in gewachsene Strukturen und Märkte der Abfallverwertung einzugreifen, um zum Beispiel verbindlich festzuschreiben, dass bestimmte Verwertungsziele zu erreichen sind, beotnt das Staatsministerium.
Der Plan treffet keine Festlegungen mit Bedeutung für spätere Entscheidungen zur Zulassung von Beseitigungsanlagen, wie zum Beispiel Deponien. Er schaffe die Rahmenbedingungen für die Landkreise, Kreisfreien Städte, Abfallverbände und die Wirtschaft beim Umgang mit Abfällen, die nicht verwertet werden. Abfallpolitisch ist es Ziel der Staatsregierung, die Erzeugung von Abfällen zu vermeiden, Abfälle als Ressource zu nutzen sowie Abfälle ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt zu bewirtschaften.