„Wir werden nun in der gebotenen Ruhe und Sorgfalt die Urteilsgründe studieren und zusammen mit den übrigen Beteiligten in Bund und Land das weitere Vorgehen beraten“, kommentierte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch den EuGH-Spruch.
Laut einer Pressemitteilung der Stadt Bonn hatte die EU-Kommission Ende 2008 Klage eingereicht, weil sie in der städtischen Vergabepraxis einen Verstoß gegen europäisches Recht sah. In dem vor 12 Jahren geschlossenen Vertrag verpflichtete sich der Privatentsorger Remondis, den von der Stadt angelieferten Biomüll aufzubereiten.
Im Gegenzug entsorgt Bonn den von der Firma angelieferten Hausmüll des Rhein-Sieg-Kreises in der Bonner MVA. Die EU-Kommission bemängelte, dass die Biomüllentsorgung nicht öffentlich ausgeschrieben war, sondern die Vereinbarung darüber direkt mit Remondis unterschrieben wurde. Der EuGH unterstrich mit seiner jetzigen Entscheidung diese Auffassung.