Noch Anfang Dezember hatte sich Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) im Koalitionsausschuss gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gestellt und sich geweigert, den Mindestlohn-Regelungen für die Abfallwirtschaft zuzustimmen. Dabei hatten selbst die Arbeitgeber der Entsorgungswirtschaft den Mindestlohn immer wieder eingefordert. Er war zuvor von den Tarifparteien vereinbart und vom Tarifausschuss aus Arbeitgebern und Gewerkschaften einhellig befürwortet worden.
Im gemeinsamen Mindestlohn-Antrag von Arbeitgebern und Gewerkschaften sieht von der Leyen einen klaren Auftrag, wie sie der „Neuen Presse“ (Samstag) sagte. „Ich habe deshalb heute die Rechtsverordnung auf den Weg gebracht, die den Mindestlohn für die gesamte Branche als allgemeinverbindlich festschreibt“. Der in der Koalition gefundene Kompromiss zeuge von hohem Respekt vor der Tarifautonomie.
Auch die Fraktionsvorsitzenden von Union und FDP, Volker Kauder und Birgit Homburger, begründeten ihre Zustimmung zum Mindestlohn für die Abfallwirtschaft mit dem einstimmigen Tarifausschuss-Votum. Nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz werde es weitere Mindestlöhne jedoch erst geben, wenn die im Koalitionsvertrag vorgesehene Festschreibung des Verbots sittenwidriger Löhne «nicht ausreicht, soziale Verwerfungen in Branchen mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung zu vermeiden». Damit rücken Mindestlöhne in der Pflege, für die Leiharbeit oder im Sicherheitsgewerbe in weite Ferne. (dpa)