Daher bietet die DUH den Betreibern von Baumärkten kostenlose Druckvorlagen für Hinweisschilder an, worauf zu erkennen ist, dass leere Bauschaumdosen umwelt- und vor allem gesundheitsschädliche Reststoffe enthalten. Leere Dosen dürfen daher nicht in den Hausmüll oder in Bauschuttcontainer entsorgt werden. Sie gelten als Sonderabfall. Deshalb müssen Baumärkte ihre Kunden über die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten informieren.
„Wir wollen auch noch die letzten 20 Prozent der Baumärkte erreichen, die ihren gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten eindeutig nicht nachkommen“ sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Es ist nicht hinnehmbar, dass hunderte von Baumärkten sich immer noch nicht um bestehende Umweltauflagen scheren.“
Baumärkte, welche zum wiederholten Male gesetzliche Informationspflichten ignorierten, wurden von der DUH konsequent bei den vollziehenden Behörden gemeldet, welche die offensichtlichen Verstöße gegen die Verpackungsverordnung nun ahnden.