Die Qualität der Sammelware hätte sich hinsichtlich der Qualitätsanforderungen negativ verändert, gaben 40 Prozent der befragten BDE-Mitglieder an. Vor allem der Störstoffanteil hätte sich erhöht. „Dies bedeutet für die Unternehmen nicht nur eine Ergebnisverschlechterung aufgrund gestiegener Entsorgungskosten in einer ohnehin angespannten Marktsituation, sondern erfordert auch einen erhöhten Sortieraufwand, der weitere Kostensteigerungen mit sich bringt“, betont der BDE. Die Situation werde weiter erschwert, de es keine vertraglich geregelten Preisanpassungen bei den zu beobachtenden Qualitätsabweichungen gäbe.
Laut BDE gaben 48 Prozent der Unternehmen an, dass sie in letzter Zeit einen erhöhten Papieranteil gewerblicher Herkunft in der kommunalen Sammelmenge registriert haben. Dies führt zu einer zusätzlichen Qualitätsverschlechterung der kommunalen Sammelmenge.
Die meisten BDE-Unternehmen (87 Prozent) beobachten laut Verbandsangaben bei der kommunalen Sammlung und Verwertung mit Sorge, dass „aktuelle Marktpreisschwankungen, Kostenveränderungen oder Qualitätsabweichungen nur unzureichend bzw. in einem Drittel der Fälle (31 Prozent) überhaupt keine Berücksichtigung in Form von vertraglichen Anpassungsregelungen finden.“ Daher der BDE, die derzeitigen Ausschreibungsbedingungen der Kommunen hinsichtlich der Qualitätsanforderungen und der Preisanpassungsmechanismen zu überarbeiten.
Der BDE kündigte an, künftig auf die kommunalen Spitzenverbände zuzugehen, um zu erreichen, dass die derzeitige Ausschreibungspraxis entbürokratisiert wird und faire Ausgleichsbedingungen zwischen den Vertragspartnern geschaffen werden.