Die Abwasser- und Siedlungsabfallentsorgung seien in Deutschland hoheitliche Aufgaben, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gehörten, wie der VKU-Hauptgeschäftsführer weiter erläutert. „Unsere Unternehmen haben einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, den keiner in Frage stellen sollte.“
„Es gibt keinen Grund, die Entsorgungsleistung der Kommunalwirtschaft, die in wirtschaftlich guten, wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten einwandfrei funktioniert, hier zusätzlich zu belasten“, sagt der VKU-Hauptgeschäftsführer.
Im Modernisierungsbericht der Bundesregierung für die deutsche Wasserwirtschaft von 2006 wurde bereits festgestellt, dass eine solche Umsatzsteuerpflicht zu einer Erhöhung der Gebühren von mindestens zwölf Prozent führen würde.
Zwar ergebe sich keine reine Preissteigerung von 19 Prozent nach dem Mehrwertsteuersatz, weil die Umsatzsteuer aus Fremdleistungen gegen zu rechnen seien, aber immerhin eine ungefähre zusätzliche Kostenbelastung für diese WZV-Dienstleistung von etwa 5 bis 10 Prozent, so Jens Kretschmer, Verbandsvorsteher des WZV.
Sollte die Steuer kommen, müsste sie direkt auf die Bürger umgelegt werden, denn kommunale Entsorger – und dazu gehört auch der Entsorgungsverband Saar (EVS), der im Saarland annähernd flächendeckend für die Abwasser- und Abfallentsorgung verantwortlich zeichnet – haben keine sonstigen Einnahmen, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) geht davon aus, dass eine Besteuerung der kommunalen Abfall- und Abwasserbeseitigung Familien durchschnittlich 150 Euro jährlich mehr kosten werde. Auf das ganze Bundesgebiet bezogen soll sie 4 Milliarden Euro in die Kassen von Bund und Ländern spülen.