Laut BDE-Präsident Peter Kurth entbehrt die Kritik diverser kommunaler Interessenverbände jeder Grundlage. Sie sei lediglich geeignet, Verunsicherung bei der Bevölkerung zu schaffen. Die privaten Entsorger in Deutschland könnten laut Kurth sicherstellen, dass die Einführung der Umsatzsteuergleichbehandlung nicht zu einer Gebührenerhöhung führt.
Kurth weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits in mehr als zwei Drittel aller deutschen Städte und Gemeinden private Unternehmen die anfallenden Entsorgungsdienstleistungen bereitstellen. Und zwar zu Preisen, die – trotz Mehrwertsteuerbelastung – den Vergleich mit kommunalen Unternehmen nie scheuen mussten.
Auch der Vorwurf, dass nunmehr Sozialstandards in der Entsorgungswirtschaft ins Wanken geraten könnten, sei laut Kurth haltlos, der in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass der BDE als Arbeitgeberverband der privaten Entsorgungswirtschaft sich bereits im Januar dieses Jahres mit den Gewerkschaften auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt hat, der in wenigen Tagen in Kraft treten soll.
Hintegrund ist das Vorhaben der angehenden Regierungspartner CDU und FDP, kommunale Unternehmen künftig genauso zu besteuern wie private Anbieter. Mit dem Koalitionsplan würde die Mehrwert-Steuerbefreiung für kommunale Unternehmen praktisch wegfallen. Die Mehrkosten dürften dann an die Bürger weiter gegeben werden.
Kommunalunternehmen und – Verbände sowie der Mieterbund warnten heute vor einer „Abzocke“ und drastischen Mehrbelastungen für Bürger durch die Hintertür. Laut Mieterbund drohen pro Haushalt Mehrkosten von jährlich 150 Euro. Die FDP wies die Befürchtung zurück und sprach von „Panikmache“.
Vier Milliarden Euro Mehreinnahmen
Nach Angaben der „Financial Times Deutschland“ (Donnerstag) könnte der Plan Schätzungen zufolge bis zu vier Milliarden Euro in die Kasse von Bund und Ländern spülen. Die Gebühren für Abfall und Abwasser könnten im Schnitt um 12 bis 20 Prozent steigen, wenn das Steuerprivileg fällt, schreibt das Blatt. Es gibt aber auch Experten, die Mehreinnahmen für den Staat bezweifeln wegen hoher Investitionen.
Sie gehen sogar von Mehrbelastungen des Staates aus.
Die Entsorgung von Abwasser- und Hausmüll sind in Deutschland hoheitliche Aufgaben, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Weil dies dem Gemeinwohl dient, sind Kommunalbetriebe von der Mehrwertsteuer befreit – bei der Müllabfuhr und beim Abwasser komplett, beim Trinkwasser wird nur die halbe Steuer fällig. Dafür dürfen kommunale Betriebe die Mehrwertsteuer etwa beim Kauf von Material und Gerät nicht absetzen.
Private Entsorger dringen seit langem auf mehr Wettbewerb und die Abschaffung des Steuerprivilegs. Die FDP verspricht sich mehr Effizienz. Sie soll dazu führen, dass die die Entsorgungs-Gebühren nicht dauerhaft steigen. Die Kommunalunternehmen könnten mit der Gleichbehandlungen den Vorsteuerabzug geltend machen.
Städtetag warnt vor Gebührenerhöhungen
Der Städtetag warnte, würde eine Umsatzsteuerpflicht eingeführt, müssten die Bürger mit deutlich höheren Müll- und Abwassergebühren rechnen. Hauptgeschäftsführer Stephan Articus verwies darauf, dass öffentliche Unternehmen, die mit der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen, bereits voll steuerpflichtig seien. Für hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wie der Müllentsorgung und Abwasserentsorgung, bei denen es keine private Konkurrenz gibt, gelte dies nicht. „Denn die öffentliche Hand besteuert sich nicht selbst.“
Nach Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen droht unweigerlich eine Gebührenerhöhung um mehr als zwölf Prozent, wenn eine Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Abwasserentsorger oder Abfallunternehmen eingeführt wird. «Dies kann keiner wirklich wollen, vor allem keine neue Bundesregierung, die sich eine Senkung der Abgabenlast auf die Fahnen schreiben will», erklärte Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Private Entsorger würden sich Rosinen rauspicken. In Zeiten mit geringeren Erlösmöglichkeiten würde aber wieder nach kommunalen Unternehmen gerufen. (RM/dpa)