Die Unternehmen müssen jährlich einen Bericht darüber ablegen, welche Mengen von Schadstoffen sie in die Umwelt abgeben und wie viel Abfall sie ins Ausland exportieren. Unter den betroffenen Schadstoffen befinden sich Treibhausgase, Dioxine und Schwermetalle wie Quecksilber.
Diese Informationen sind danach im Internet öffentlich zugänglich.
Die Unternehmen müssen darin auch Namen und Adressen der Empfänger der Abfälle auflisten. Das Protokoll ist Teil der sogenannten Aarhus-Konvention und wurde im Mai 2003 verabschiedet. Es wurde von der Europäischen Union sowie 20 weiteren Ländern ratifiziert.
Die Aarhus-Konvention garantiert den Zugang zu Informationen über die Umwelt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheidungen und die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Sie trat im Oktober 2001 in Kraft. Über die Umsetzung in Deutschland gibt es Meinungsverschiedenheiten besonders mit Umweltschutzorganisationen. (dpa)