Nach Angaben der DUH bringt die novellierte Verpackungsverordnung „nicht die erhoffte Transparenz und Gerechtigkeit für den Entsorgungsmarkt“. Zwischen 3.000 und 4.000 Unternehmen müssten nach der neuen Verpackungsverordnung die Vollständigkeitserklärung bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern hinterlegen. Dort müssen die Unternehmen unter anderem offen legen, an welchen „haushaltsnahen Wertstoffsammlungen“ sie sich beteiligen. Bei Verstoß drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.
Die DUH hat das öffentlich zugängliche Register der Vollständigkeitserklärungen untersucht und nach eigenen Angaben festgestellt, dass nur rund 2.000 Unternehmen eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. „Damit verstößt mindestens jedes dritte der verpflichteten Unternehmen gegen die Verpackungsverordnung“, sagt Resch. „Diese Unternehmen verschaffen sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.“
Scharf kritisiert die DUH vor allem die mangelnden Kontrollen. Es sei weitgehend unklar, nach welcher Systematik und mit welchen Vergleichszahlen die Behörden die Richtigkeit der Inhalte der hinterlegten Vollständigkeitserklärungen prüfen können. Zuständig für die Kontrolle der Erklärungen sind die Bundesländer.
In der ersten Stichprobe hat die DUH laut Mitteilung Unternehmen ausfindig gemacht, die keine Vollständigkeitserklärung abgegeben habe. 44 Unternehmen seien inzwischen von der Umwelthilfe abgemahnt worden. Außerdem wurden die Umweltministerien der Länder über die Verstöße informiert.
Die fehlenden behördlichen Kontrollen führen laut Umwelthilfe dazu, dass von den rund 6 Millionen Tonnen Verbrauchspackungen ohne Pfandabgabe, nur 4 Millionen Tonnen bei den neun Systembetreibern lizenziert werden. Damit würden fast ein Drittel der Verpackungen außerhalb des Systems laufen. „Es ist ein Volkssport unter Unternehmen und deren Beratern geworden, Verpackungsmengen aus der haushaltsnahen Wertstoffsammlungen wegzudefinieren, um Kosten zu sparen oder neue Kunden zu gewinnen“, kritisiert die DUH. Nicht zuletzt leide im Endeffekt darunter die Recyclingqualität.