Wie der Verband heute mitteilt, wurde eine Selbstverpflichtung entwickelt. Sie soll das Vertrauen von Kunden, Vollzugsbehörden und Verbrauchern in die Seriosität und Verlässlichkeit der unterzeichnenden Unternehmen stärken und damit das Ansehen der Branche in den Augen der Öffentlichkeit fördern.
„Eine Selbstverpflichtung, die diesen Namen verdient, sollte darauf ausgerichtet sein, über die Beachtung des gesetzten Rechts – was letztlich eine pure Selbstverständlichkeit ist – hinaus zu greifen“, stellt der Präsident des BDSD, Raffael A. Fruscio fest. Und weiter: „Wir sind sicher, dass die von uns entwickelte Selbstverpflichtung funktionieren wird, denn wer nicht Partner unserer Selbstverpflichtung ist, hat einen erheblichen zusätzlichen Erklärungsbedarf für sein Handeln. Leistet er diesen nicht, setzt er sich dem permanenten Verdacht aus, in seinem Handeln die Grauzonen zu nutzen.“
Fruscio sieht den BDSD als einzige Organisation, die dazu geeignet ist, um eine Selbstverpflichtung zu entwickeln und umzusetzen. Nur der BDSD könne mit dem Instrument der Unterwerfungserklärung auch die Durchsetzung garantieren, Fehlverhalten sanktionieren und transparente Verfahren durchführen, legt Stefan Schreiter, Vizepräsident des BDSD und Vorsitzender der Geschäftsführung der Dualen System Deutschland GmbH nach.
Dem BDSD gehören bislang die Redual GmbH & Co. KG, die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD) und die Vfw GmbH an, die nach BDSD-Angaben zusammen mehr als 75 Prozent des Marktvolumens repräsentieren.