Keine Frage, die Entsorgungs- und Recyclingbranche gehört zu den Bereichen, wo mit einer erhöhten Brandgefahr zu rechnen ist. Dementsprechend lang ist die Liste der Vorschriften, mit deren Hilfe Brände so gut wie möglich verhindert werden sollen. Sie reicht von der Arbeitsstättenverordnung über Regelwerke und Vorschriften von Berufsgenossenschaften bis zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe, den Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer und der Verordnung zur Verhütung von Bränden, um nur einige zu nennen.
Allein die unterschiedlichen Landesbauordnungen enthalten von Bundesland zu Bundesland leicht variierende Vorschriften für die Lagerung des anfallenden Abfalls, beispielsweise um eine leichte Entflammbarkeit zu verhindern oder um sogenannte Brandüberschläge auf andere Gebäude oder Nachbargrundstücke zu vermeiden.
Großbrände können für die betroffenen Unternehmen verheerend sein. Zwar ist eine Gebäudeversicherung Pflicht, aber die alleine reicht in den seltensten Fällen aus. Doch dies scheint längst nicht allen in der Branche klar zu sein. Manchmal wird an richtigem und auch ausreichendem Versicherungsschutz immer noch gespart. Dies gilt insbesondere für kleinere Unternehmen.
Doch selbst die Unternehmen, die denken, sie seien ausreichend versichert, erleben im Schadensfall nicht selten eine böse Überraschung: Immer mehr Versicherungen weigern sich, den vollen Schaden zu bezahlen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Unternehmen oder seine Mitarbeiter Vorschriften vernachlässigt und den Brandschutz auf die leichte Schulter genommen haben.
Nicht selten folgt nach einem Brand ein schier endloser Streit über die Höhe der zu erstattenden Versicherungssumme. Immer mehr Versicherungen versuchen, Zahlungen so gut es geht zu vermeiden. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten erzeugen hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Spätestens jetzt kommt die Erkenntnis, dass Brandschutz Chefsache ist, aber dann ist es zu spät.
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