Das Urteil habe die Möglichkeiten für die gewerbliche Sammlung von Abfällen zur Verwertung bei privaten Haushalten massiv eingeschränkt, schreibt der bvse in seiner heutigen Pressemitteilung. Laut bvse-Präsident Burkhard Landers darf es nicht sein, dass Altpapier als international gehandelter Sekundärrohstoff unter die kommunale Daseinsvorsorge falle.
Sein Verband ist davon überzeugt, dass das Urteil den freien Warenverkehr und die Wettbewerbsfreiheit in völlig unzulässiger Weise einschränkt. Von daher, so kündigte der Verband heute an, werde er umgehend Beschwerde bei der Europäischen Kommission einlegen.
bvse-Justiziarin Manuela Hurst sieht ausreichende Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Beschwerde. Mit der Freiheit des Warenverkehrs, der auch für „Abfälle zur Verwertung“ gilt, habe sich das Gericht inhaltlich gar nicht auseinandergesetzt, kritisiert Hurst. Die Juristin verweist darauf, dass eine private Entsorgung der in den Haushalten anfallenden „Abfälle zur Verwertung“ nur dann ausgeschlossen werden kann, wenn öffentliche Unternehmen die ihnen übertragenen besonderen Aufgaben der Daseinsvorsorge dadurch nicht ausüben können.
Der bvse halte deshalb die Annahme, die Altpapierentsorgung sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, für grundverkehrt. Hurst: „Dies mag auf die Restmüllabfuhr an privaten Haushalten zutreffen, nicht aber auf die getrennt bereit gestellten Fraktionen.“
Diese Position will der Verband auch für die anstehenden Diskussionen um die Neufassung des KrW-/AbfG im Zuge der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie klargestellt wissen. Hurst: „Von daher haben wir uns entschlossen, Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen.”