Die DUH hatte bei ihren jüngsten Testkäufen in Baumärkten festgestellt, dass sich nicht alle Verkäufer an die Verpflichtung halten, den Verbraucher auf die kostenlose Rücknahme leerer PUR-Schaumdosen hinzuweisen. In manchen Baumärkten werde die Rücknahme der PUR-Schaumdosen zum Teil auch verweigert, heißt es in einer Pressemitteilung der DUH.
Jeder dritte Baumarkt verstoße gegen die in der Verpackungsverordnung enthaltene Rücknahmepflicht, wo vorgeschrieben wird, dass Verbraucher leere PUR-Schaumdosen „in zumutbarer Entfernung“ zum Verkaufsort unentgeltlich zurückgeben können.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warnt in diesem Zusammenhang vor gesundheitlichen Schäden, die durch die unsachgemäße Entsorgung von PUR-Schaumdosen hervorgerufen werden können. So können die in den Dosen noch enthaltenen Isocyanate beispielsweise Allergien und Atembeschwerden verursachen.