Das so genannte „Pollutant Release and Transfer Register“ (PRTR) weiß Antworten auf eine Vielzahl von Fragen aus dem Umweltbereich: Wie viel Kohlendioxid bläst der Industriebetrieb in der Nachbarschaft in die Luft? Welche Schwermetalle leitet er in Flüsse ein? Und in welche Länder exportiert der Betrieb seine Abfälle? Der Zugriff unter www.prtr.bund.de ist für alle Nutzer kostenlos.
Müller: „Nie war der Blick hinter die Werkstore bequemer als heute.“ Mit wenigen Mausklicks erhalten die Bürger Informationen zu Schadstofffreisetzungen und Abfällen aus großen Industriebetrieben. „Ab Ende September sind mit der Eröffnung der EU Register dann auch endlich internationale Vergleiche von Maßnahmen zu Emissionsminderung möglich“, sagt Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA).
Das PRTR gehört seit 2008 zu den Leuchtturm-Projekten der neuen IT-Strategie der Bundesregierung und wird durch die Bundesregierung auch finanziell gefördert.
Für das neue Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR berichten über 4.000 Unternehmen ab sofort jährlich ihre Daten zu Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers. Laut einer Presseinformation des BMU sind dazu große Industriebetriebe und andere Organisationen verpflichtet, etwa aus der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie, aber auch die Intensivtierhaltungen und große Kläranlagen.
Die berichtspflichtigen Unternehmen sollen jährlich ihre Daten online in der neuen Erfassungssoftware BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) an die zuständigen Behörden übermitteln. Die Länder prüfen diese Daten, leiten sie an das UBA weiter, das die Informationen aufbereitet und in der neuen Internetplattform aktualisiert.
Der Aufbau und Betrieb des Schadstoffregisters basiert auf einem internationalen Abkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE), das Deutschland und 35 weiteren Staaten unterzeichnet haben, sowie der EU-Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-Verordnung) vom 18. Januar 2006. Deutschland hat diese Verordnung mit dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadRegProtAG) am 6. Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt.