Wie der BDE mitteilt, gelten die im Bundesentgelttarifvertrag vom 03.06.2008 festgelegten Tariferhöhung von drei Prozent zum 01.05.2009 ohne Einschränkungen weiter. Sollten jedoch einzelne Unternehmen in besondere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, bestehe die Möglichkeit, in gesonderten Gesprächen mit ver.di einzelbetriebliche Lösungen zu erörtern.
Angesichts der klaren Regelungen des Tarifvertrages sieht der BDE keine arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, die Lohnerhöhung abzuwenden.