Durch die Minimierung und Optimierung von Transporten und durch eine möglichst effiziente Nutzung von Abfällen als Rohstoff- und Energiequelle soll die Siedlungsabfallwirtschaft auch in Zukunft ihren Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz in NRW leisten, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums.
Eine Zuweisung zu einzelnen Beseitigungsanlagen in Nordrhein-Westfalen ist allerdings nicht vorgesehen. Dadurch sollen die Gestaltungsspielräume der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erweitert und die Marktmechanismen gestärkt werden.
Auf der Basis des nun vorliegenden Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans werden im Zeitraum von Mai bis Juni 2009 das Beteiligungsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durchgeführt.