Problematisch sei, so der Weltverband BIR, dass es zu wenige zugelassene Gutachter gebe, die geografisch gesehen eine zu geringe Reichweite hätten; außerdem seien diese Gutachter keine Experten für alle Abfall-Stoffströme. Nicht zuletzt gebe es keine Standardbescheinigung, obschon bestimmte Formulierungen nötig seien, um den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden.
BIR rät daher allen Exporteuren von Altpapier, mit den Warenempfängern in Kontakt zu treten und sicherzugehen, dass die Containerladungen ordnungsgemäß dokumentiert sind. Darüber hinaus sollten sich die Exporteure fortwährend auf den Webseiten dees indischen Handels -und Industrieministeriums (http://dgft.delhi.nic.in/) und des indischen Umweltministeriums (http://envfor.nic.in/) über neue Bekanntmachungen und behördlichen Rundschreiben informieren.
Die indische Regierung will durch diese Kontrolle verhindern, dass die Altapapier-Ladungen mit Siedlungsabfällen, Hausmüll, Krankenhausabfällen oder anderen Gefahrstoffen versetzt ist.